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BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 555.78 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 27.09.1978 - 5436 - III/77
- BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 555.78
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70
Universitätsgesetz Hamburg
Auszug aus BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 555.78
Der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz geht jedenfalls nicht so weit, den Staatsbürger vor jeder Enttäuschung zu bewahren (BVerfGE 43, 242 [286]). - BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60
Rechtsweg
Auszug aus BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 555.78
Sie ermöglicht die vollständige Nachprüfung des strittigen Verwaltungsaktes in rechtlicher und tatsächlicher Einsicht durch ein Gericht und entspricht damit dem durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten Rechtsweg (vgl. BVerfGE 15, 275 [282]; 18, 203 [212]; 21, 191 [194 f.]; 31, 113 [117]). - BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65
Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug
Auszug aus BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 555.78
Sie ermöglicht die vollständige Nachprüfung des strittigen Verwaltungsaktes in rechtlicher und tatsächlicher Einsicht durch ein Gericht und entspricht damit dem durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten Rechtsweg (vgl. BVerfGE 15, 275 [282]; 18, 203 [212]; 21, 191 [194 f.]; 31, 113 [117]).
- BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51
Ärztliches Berufsgericht
Auszug aus BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 555.78
Aus der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG und dem rechtsstaatlichen Prinzip folgt nicht, daß gerichtliche Verfahren zwei Instanzen umfassen müssen (BVerfGE 4, 74 [94 f.]; 6, 7 [12]). - BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 820/76
Ehereformgesetz
Auszug aus BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 555.78
Insoweit ist auch für die Bestimmung des Zeitpunkts für das Inkrafttreten eines Gesetzes ein Gesichtspunkt maßgebend, den das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Problematik von Stichtagsregelungen herausgestellt hat: Die Wahl des Zeitpunkts des Inkrafttretens eines neuen Gesetzes muß am gegebenen Sachverhalt orientiert, d.h. sachlich vertretbar sein (BVerfGE 47, 85 [93 f.]). - BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56
Verfassungsmäßigkeit der Nichtangreifbarkeit eines freisprechenden Urteils durch …
Auszug aus BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 555.78
Aus der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG und dem rechtsstaatlichen Prinzip folgt nicht, daß gerichtliche Verfahren zwei Instanzen umfassen müssen (BVerfGE 4, 74 [94 f.]; 6, 7 [12]). - BVerfG, 04.05.1971 - 2 BvL 10/70
Jugendgefährdende Schriften II
Auszug aus BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 555.78
Sie ermöglicht die vollständige Nachprüfung des strittigen Verwaltungsaktes in rechtlicher und tatsächlicher Einsicht durch ein Gericht und entspricht damit dem durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten Rechtsweg (vgl. BVerfGE 15, 275 [282]; 18, 203 [212]; 21, 191 [194 f.]; 31, 113 [117]). - BVerfG, 10.11.1964 - 2 BvL 14/61
Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 5 BRAO
Auszug aus BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 555.78
Sie ermöglicht die vollständige Nachprüfung des strittigen Verwaltungsaktes in rechtlicher und tatsächlicher Einsicht durch ein Gericht und entspricht damit dem durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten Rechtsweg (vgl. BVerfGE 15, 275 [282]; 18, 203 [212]; 21, 191 [194 f.]; 31, 113 [117]). - BVerwG, 01.03.1979 - 1 B 22.79
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 555.78
Art. 1 Nr. 3 AsylbeschlG schließt allerdings die Berufung aus, wenn das Verwaltungsgericht die Klage einstimmig als offensichtlich unbegründet abweist (vgl. hierzu die Senatsbeschlüsse vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 22.79 und 24.79 -).
- BVerwG, 14.08.1979 - 1 B 769.79
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Nichtzulassung der …
Sollte die Beschwerde des Klägers geltend machen, im Revisionsverfahren, könne die Frage geklärt werden, ob das Gesetz zur Beschleunigung des Asyl Verfahrens nur auf diejenigen Verfahren angewendet werden könne, die nach Inkrafttreten des Gesetzes beim Verwaltungsgericht anhängig wurden, so müßte sie deswegen ohne Erfolg bleiben, weil die Frage bereits in ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. November 1978 - BVerwG 1 CB 61.78 - [DÖV 1979, 296], 13. März 1979 - BVerwG 1 B 31.79 - und vom 2. April 1979 - BVerwG 1 B 555.78 - und - BVerwG 1 B 630.78 -).